Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die folgenden grundlegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und vertraglichen Vereinbarungen, die mit Monday Merch oder zwischen Monday Merch (nachfolgend bezeichnet als „Monday Merch“, „wir“, „uns“ oder „unser“) und Käufern (nachfolgend bezeichnet als „Käufer“, „Vertragspartner“) von Produkten von Monday Merch abgeschlossen werden. Darüber hinaus gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote und Lieferungen von Monday Merch, es sei denn, die Parteien haben eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftskunden und nicht für Verbraucher.
1.2 Nur wenn Monday Merch vor oder bei Vertragsabschluss schriftlich ausdrücklich bestätigt hat, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags von denen des Vertragspartners abweichen, ist der Vertrag gültig.
1.3 Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (für den Verkauf), unabhängig davon, ob diese veröffentlicht oder bekannt gemacht wurden, und akzeptiert diese allgemeinen Verkaufsbedingungen mit der Aufgabe einer Bestellung und/oder der Nutzung dieser Website.
2. Angebote, Annahme und Vertragsabschluss
2.1 Erst die Bestätigung der Bestellung des Vertragspartners durch Monday Merch stellt den Abschluss eines Vertrages zwischen Monday Merch und dem Vertragspartner dar.
2.2 Wenn keine Auftragsbestätigung unterzeichnet wurde, gilt der Beginn der Produktion oder die Lieferung der Produkte als Abschluss eines Vertrages zwischen Monday Merch und dem Vertragspartner.
2.3 Das Angebot von Monday Merch dient zur Information des Vertragspartners und ist maximal 2 Wochen lang gültig. Monday Merch ist an Angebote und Kostenvoranschläge rechtlich nicht gebunden, sofern nicht anders angegeben. Die Angebote von Monday Merch können jederzeit geändert werden, einschließlich Preisangaben, und können zu einer Anpassung der Preise aufgrund von Löhnen, Produktverfügbarkeit, Rohstoffpreisen, Änderungen der Versandtarife im Falle von Schwankungen der Benzinpreise oder Wechselkursänderungen führen. Die Darstellung von Artikeln im Online-Shop durch Monday Merch stellt für sich genommen kein rechtsverbindliches Angebot von Monday Merch dar. Monday Merch bemüht sich, das abgegebene Angebot einzuhalten, behält sich jedoch das Recht vor, Artikel bei Bedarf produktionsbedingt zu ändern.
2.4 Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht für Folgebestellungen, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.5 Bestellungen und Angebote gelten als angenommen, wenn Monday Merch dies schriftlich bestätigt. Monday Merch behält sich das Recht vor, Angebote innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Annahme zurückzuziehen, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte herleiten kann.
3. Preise und Zahlung
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, gelten alle von Monday Merch genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Kosten wie Verwaltungsgebühren, Steuern und Reise-, Versand- oder Transportkosten. Alle von Monday Merch angegebenen Preise verstehen sich in Euro.
3.2 Alle von Monday Merch angewandten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots oder Kostenvoranschlags bekannten preisbestimmenden Faktoren.
3.3 Monday Merch behält sich das Recht vor, die Preise für seine Produkte anzupassen. Der Vertragspartner muss Zahlungen im Nachhinein innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlags geleistet haben. Monday Merch behält sich das Recht vor, die Ausführung von Bestellungen zurückzuhalten und eine Lieferung von der sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen. Hat der Vertragspartner den vereinbarten Betrag bis zum letzten Tag der Zahlungsfrist nicht bezahlt, befindet er sich automatisch in Verzug und bricht den Vertrag, ohne dass Monday Merch dem Vertragspartner eine Mahnung oder eine Verzugserklärung senden muss.
3.4 Monday Merch ist jederzeit berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor Anlass zu einer solchen Anpassung gibt. Preisanpassungen gelten nicht rückwirkend für bereits von Monday Merch bestätigte Bestellungen.
3.5 Alle auf der Plattform und in Angeboten angegebenen Versandkosten sind Schätzungen. Aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Änderungen des Bestimmungsortes, Schwankungen der Benzinpreise oder ungenauer Erstschätzungen können die tatsächlichen Versandkosten variieren. In Fällen, in denen die tatsächlichen Versandkosten die geschätzten Kosten übersteigen, wird dem Vertragspartner die Differenz in Rechnung gestellt. Monday Merch setzt sich in dieser Hinsicht für Transparenz ein und nutzt den Versand nicht als Gewinnmodell.
3.6 Während des Bestellvorgangs wird der Vertragspartner auf die verfügbaren Zahlungsoptionen aufmerksam gemacht. Kostenvoranschläge und Rechnungen dürfen nur per Banküberweisung (SEPA) und Kreditkarte (mit einem Aufschlag von 3,5 %) bezahlt werden. Nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Monday Merch können andere Zahlungsmethoden als Banküberweisung und Kreditkarte akzeptiert werden.
3.7 Der Vertragspartner stimmt zu, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu erhalten.
3.8 Alle Bankgebühren, zwischengeschalteten Überweisungsgebühren, Währungsumrechnungskosten und alle sonstigen Zahlungsabwicklungskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Monday Merch muss den vollen Rechnungsbetrag abzüglich aller derartigen Abzüge erhalten.
3.9 Zahlt der Vertragspartner nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Monday Merch berechtigt, ab dem Tag des Verzugs des Vertragspartners den gesetzlichen Zinssatz von 8% pro Monat für Handelsgeschäfte zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gezählt wird. Befindet sich der Vertragspartner im Verzug, schuldet er Monday Merch auch außergerichtliche Inkassokosten und etwaige Schäden. Die Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
3.10 Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs seitens des Vertragspartners werden die Forderungen von Monday Merch gegen den Vertragspartner sofort fällig und zahlbar.
4. Lieferung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware an das Lager von Monday Merch oder an die vom Vertragspartner im Hauptvertrag angegebene Adresse geliefert.
4.2 Sollte Monday Merch aufgrund von Problemen seitens des Vertragspartners nicht liefern können, schuldet der Vertragspartner Monday Merch die zusätzlichen Kosten, die durch die Unmöglichkeit der Lieferung entstehen können. Monday Merch behält sich das Recht vor, auf diese Entschädigung zu verzichten. Diese Probleme können unter anderem Fälle umfassen, in denen der Vertragspartner Monday Merch nicht die für den ordnungsgemäßen Versand erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, wie z. B. eine Telefonnummer, einen E-Mail-Empfänger, die Verfügbarkeit zur Annahme des Pakets und die Zahlung von Zollgebühren, falls erforderlich. Monday Merch behält sich das Recht vor, auf diese Entschädigung zu verzichten.
4.3 Von Monday Merch angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Vertragspartner bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zum Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Vertragspartner nicht zu Schadenersatz oder zum Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Monday Merch ist nicht in der Lage, innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung zu liefern, oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Eine verspätete Zahlung führt dazu, dass sich der Liefertermin so verschiebt, dass er mit dem Zahlungseingang zusammenfällt. Die Produktion beginnt, nachdem der Vertragspartner sein schriftliches Einverständnis auf der Rechnung oder dem Kostenvoranschlag erteilt hat, es sei denn, es wurden andere vertragliche Vereinbarungen getroffen, wie z. B. dass der Vertragspartner erst zahlen muss, wenn die Ware an den Vertragspartner geliefert wurde.
4.4 In jedem Fall ist Monday Merch von seinen Lieferverpflichtungen und jeglicher Haftung für Verzögerungen befreit, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt. Zu den Umständen höherer Gewalt gehören unter anderem: Verzögerungen der Lieferanten bei der Bereitstellung von Rohstoffen, Rohstoffmangel, Krankheit, Transportprobleme, Sabotage, Streiks oder Aussperrungen, Import- oder Exportbeschränkungen, Feuer, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, zivile Unruhen, Überschwemmungen, Brände, nukleare Bedrohungen, unvorhergesehene Strom- oder Internetausfälle, Telekommunikationsausfälle, Computerviren, Streiks, unerwartete Transportprobleme, schwere Wetterbedingungen sowie Arbeitsniederlegungen oder andere Formen der Zerstörung, die den Betrieb von Monday Merch beeinträchtigen. Dies gilt auch für Störungen in der Lieferkette, Maschinen- oder Werkzeugstörungen sowie Betriebsstörungen im Unternehmen von Monday Merch oder seinen Lieferanten, die eine rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen verhindern.
4.5 Darüber hinaus umfasst höhere Gewalt die Nichterfüllung durch Lieferanten oder andere Dritte.
4.6 In solchen Fällen behält sich Monday Merch das Recht vor, den Vertrag entweder ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Ausführung vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Vertragspartner das Recht hat, Schadenersatz, Entschädigung oder die Auflösung des Vertrages zu verlangen. Dauert eine Situation höherer Gewalt 30 Kalendertage oder länger an, kann jede Partei den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung auflösen.
4.7 Sollte Monday Merch aufgrund von Problemen seitens des Vertragspartners nicht liefern können, wie z. B. durch Angabe einer falschen Adresse, Nichtannahme des Pakets oder andere Gründe, die eine erfolgreiche Lieferung verhindern, schuldet der Vertragspartner Monday Merch die zusätzlichen Kosten, die durch die Unmöglichkeit der Lieferung entstehen können. In einigen Fällen können unsere Versandanbieter zusätzliche Zustellversuche in Rechnung stellen. Wenn solche Gebühren anfallen, werden dem Vertragspartner diese zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, genaue Lieferinformationen bereitzustellen und einen reibungslosen Annahmeprozess für das Paket zu ermöglichen, um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden.
4.8 Monday Merch ist unter folgenden Voraussetzungen zu einer Teillieferung berechtigt: Die Lieferung der verbleibenden Ware ist sichergestellt und dem Vertragspartner entstehen durch die Teillieferung keine unzumutbaren Mehrkosten oder Aufwendungen oder Monday Merch erklärt sich bereit, die unzumutbaren Mehrkosten oder Aufwendungen zu tragen, und wenn die Teillieferung für den Vertragspartner aus anderen Gründen nicht unzumutbar ist.
4.9 Ist die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt, muss der Vertragspartner dies vor der Abnahme des Produkts vom Spediteur oder Zusteller vermerken lassen. Geschieht dies nicht, kann Monday Merch für eventuelle Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wenn der Vertragspartner den Transport eines Produkts selbst organisiert, muss er Monday Merch sichtbare Schäden an Produkten oder Verpackungen vor dem Transport melden. Geschieht dies nicht, kann Monday Merch für eventuelle Schäden nicht haftbar gemacht werden.
4.10 Monday Merch bietet auch eine Fast-Track-Lieferung an, was bedeutet, dass du als Vertragspartner Priorität im Designprozess, in der Produktion und im Lagerprozess sowie beim Expressversand hast. Damit die Fast-Track-Lieferung gilt, müssen der Vertragspartner und Monday Merch einen bestimmten Liefertermin schriftlich vereinbaren. Sollte Monday Merch aufgrund von Problemen seitens des Vertragspartners nicht zum vereinbarten Liefertermin liefern können, schuldet der Vertragspartner Monday Merch die zusätzlichen Kosten, die durch die Unmöglichkeit der Lieferung entstehen können. Eine Überschreitung des angegebenen Liefertermins aufgrund von Problemen seitens Monday Merch (ausgenommen höhere Gewalt und vom Vertragspartner verursachte Lieferprobleme) führt dazu, dass Monday Merch den Vertragspartner mit 25% des ursprünglichen Rechnungsbetrages als Gutschrift auf seinen nächsten Einkauf bei Monday Merch entschädigt.
5. Transport und Gefahrübergang
5.1 Die Transportkosten werden immer vom Vertragspartner getragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Kosten beinhalten Zoll und Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, organisiert Monday Merch den Transport im Namen des Vertragspartners. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports geht gemäß Artikel 5.3 über, unabhängig davon, welcher Spediteur verwendet wird oder ob der Vertragspartner einen bestimmten Spediteur wünscht.
5.3.1 Bei Bestellungen, die keine Langzeitlagerung beinhalten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware mit der Übergabe der Ware an den ersten Transporteur zum Transport an den Vertragspartner oder den von ihm benannten Empfänger auf den Vertragspartner über, es sei denn, zwingendes Recht bestimmt etwas anderes.
5.3.2 Wenn der Vertragspartner eine Langzeitlagerung erwirbt, geht das Risiko gemäß Artikel 11.2 über.
5.4 Sofern in Artikel 11 nichts anderes bestimmt ist, geht das Eigentum an den Waren mit der vollständigen Zahlung aller aus dem Vertrag geschuldeten Beträge auf den Vertragspartner über. Wenn der Vertragspartner eine Langzeitlagerung erwirbt, geht das Eigentum gemäß Artikel 11.2 über.
5.5 Kunden wird empfohlen, eine eigene Versicherung für die bei Monday Merch gelagerten Waren abzuschließen. Jede Versicherung von Monday Merch schützt nur deren Betrieb und Eigentum, nicht aber die gelagerten Waren der Kunden. Wenn sich ein Kunde gegen eine Versicherung entscheidet, akzeptiert er alle damit verbundenen Risiken.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis der Käufer alle seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, bleiben alle von Monday Merch gelieferten Artikel Eigentum von Monday Merch.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet: (i) die unter Eigentumsvorbehalt von Monday Merch stehenden Waren leicht identifizierbar zu halten und/oder zu machen, (ii) sie getrennt von anderen im Besitz des Käufers befindlichen Waren zu lagern und (iii) sie angemessen gegen typische Risiken zu versichern.
6.3 Der Käufer verzichtet im Voraus auf jegliches Zurückbehaltungsrecht an diesen Waren und wird diese nicht pfänden oder eine Pfändung der Waren zulassen. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren Monday Merch vorbehalten ist, ist es dem Käufer untersagt, diese Waren zu verkaufen, zu übertragen oder darüber zu verfügen, außer im ordentlichen Geschäftsgang, sowie ein Sicherungsrecht oder eine Belastung an ihnen zu begründen oder sie in irgendeiner Weise dem Zugriff von Monday Merch zu entziehen.
6.4 Kommt der Käufer den in diesem Artikel 6 genannten Verpflichtungen nicht nach, ist Monday Merch nach Erteilung einer Verzugsanzeige, jedoch ohne gerichtliche Intervention, berechtigt, die Waren, die sich aufgrund des Eigentumsvorbehalts oder auf andere Weise noch im Eigentum von Monday Merch befinden, zurückzufordern. Der Käufer muss den Standort der Waren offenlegen und Monday Merch im Voraus das Recht gewähren, die entsprechenden Räumlichkeiten zu betreten, um die Waren abzuholen.
6.5 Die vorbehaltenen Produkte bleiben Eigentum von Monday Merch, bis alle zukünftigen oder bestehenden Ansprüche, die Monday Merch gegen den Vertragspartner hat, unabhängig von den Rechtsgründen erfüllt sind. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf von Artikeln, die sich noch im Eigentum von Monday Merch befinden, gehen automatisch auf Monday Merch über. Monday Merch behält sich das Recht vor, die Artikel im Falle der Nichtzahlung an Dritte zu verkaufen. Der Vertragspartner hat in einem solchen Fall kein Recht auf Erstattung oder Entschädigung.
6.6 Die Artikel 6.1 bis 6.5 gelten nur für Standardbestellungen, für die das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Wenn das Eigentum gemäß Artikel 11 übergeht, richten sich die Rechte von Monday Merch nach Artikel 11.
7. Hindernisse oder Verzögerungen, die die Leistung beeinträchtigen
7.1 Für den Fall, dass ein Ereignis höherer Gewalt die Leistung für Monday Merch unmöglich oder übermäßig schwierig macht, hat Monday Merch das Recht, den Vertrag aufzulösen. Im Falle eines solchen Ereignisses wird Monday Merch den Vertragspartner so schnell wie möglich über ein solches Ereignis informieren.
7.2 Das potenzielle Recht des Vertragspartners, den Vertrag wegen Unmöglichkeit der Leistung aufzulösen, richtet sich nach dem anwendbaren Recht.
7.3 Wenn Monday Merch die vertraglichen Produkte nicht nur vorübergehend nicht liefern kann, weil ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Monday Merch nicht einhält, ist Monday Merch, ohne eigenes Verschulden und nach dem Versuch, die Situation im Rahmen der Zumutbarkeit zu beheben, berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
8. Abnahme und Beanstandung von Artikeln und Gewährleistung
8.1 Monday Merch garantiert, dass die von ihr gelieferten vertraglichen Produkte frei von Mängeln sind und alle zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Dennoch muss eine Garantie ausdrücklich gegeben werden. Die Gewährleistung für Produkte gilt nur für Mängel, die auf fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung gilt nicht bei normaler Abnutzung und Schäden durch Unfälle, am Produkt vorgenommene Änderungen, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Vertragspartner sowie dann, wenn die Mängelursache nicht eindeutig festgestellt werden kann.
8.2 Der Vertragspartner hat ein geliefertes Produkt oder eine von Monday Merch erbrachte Dienstleistung unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Entspricht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem, was der Vertragspartner vernünftigerweise aus der Vereinbarung erwarten durfte, muss der Vertragspartner Monday Merch so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 1 Woche nach Entdeckung des Mangels, per Einschreiben unter möglichst detaillierter Beschreibung des Mangels informieren. Geht innerhalb von 1 Woche keine Beanstandung ein, gilt das Ausbleiben einer Beanstandung als Abnahme des Artikels, es sei denn, ein solcher Mangel war nicht erkennbar. Mängel, die bei der Lieferung nicht erkennbar waren, müssen Monday Merch innerhalb von 1 Woche nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, in jedem Fall innerhalb von 1 Woche ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer sie vernünftigerweise hätte entdecken müssen. Die Beanstandung muss die Art und den Grund der Beanstandung genau beschreiben. Eine Beanstandung nach Ablauf von 1 Woche ist nicht möglich. Ein Vertragspartner darf die Lieferung wegen eines geringfügigen Mangels nicht verweigern.
8.3 Weisen Teile der Artikel Mängel auf, berechtigt dies den Vertragspartner nicht, die gesamte Lieferung der Artikel zu beanstanden. Solche Mängel können, wenn sie innerhalb von 1 Woche gemeldet werden, nur zu einer Preisminderung führen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Ersatz oder finanzielle Entschädigung.
8.4 Alle Rechte und Ansprüche des Käufers auf Zahlung eines Geldbetrags, Reparatur der betroffenen Waren, Ersatz der betroffenen Waren oder Lieferung eines Fehlbestands, gleich aus welchem Grund, sowie jegliches Recht zur Kündigung des Vertrags erlöschen zum frühesten der folgenden Zeitpunkte:
wenn die Benachrichtigung nicht gemäß Artikel 8.2 erfolgt, oder
12 Monate nach dem Liefertermin.
8.5 Monday Merch behält sich das Recht vor, den Artikel auf Mängel zu untersuchen, und der Vertragspartner hat einer solchen Aufforderung nachzukommen. Monday Merch behält sich das Recht vor, eine Reparatur, einen Umtausch oder eine Rückerstattung für den Artikel zu leisten, wenn der Mangel innerhalb der oben genannten Frist gemeldet wurde. Nur in den Fällen, in denen Monday Merch zweimal erfolglos versucht hat, seine Verpflichtung zu erfüllen, oder dies verweigert hat, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag aufzulösen.
8.6 Die Online-Informationen, Preislisten und sonstigen dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen von Monday Merch, einschließlich Beschreibungen, visueller Darstellungen der Produkte, Maße und sonstiger technischer Angaben, sind nur Richtwerte, es sei denn, vertraglich ist ein identisches Produkt vorgeschrieben. Diese sollen die Leistung beschreiben und sind nicht als Beschreibung tatsächlicher Eigenschaften und Versprechen einer exakten Übereinstimmung zu verstehen. Geringe Farbabweichungen können nicht als Mangel angesehen werden. Eine Garantie für eine exakte Übereinstimmung kann nur ausdrücklich unter Verwendung des Begriffs Garantie gegeben werden.
8.7 Geringfügige Abweichungen können nicht als Grundlage für eine Zahlungsverweigerung, Schadenersatzforderungen, Produktverweigerung oder die Forderung nach einer Vertragsauflösung herangezogen werden.
8.8 Wünscht ein Vertragspartner Produktmuster von Monday Merch, können diese Muster in Rechnung gestellt werden. Sollte sich der Vertragspartner nach Erhalt und Prüfung der Muster gegen eine Bestellung entscheiden, werden ihm die Kosten für die Muster in Rechnung gestellt. Der Preis der Muster entspricht dem Listenpreis auf der Website.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1 Jegliche Haftung von Monday Merch für einen Mangel an gelieferten Waren ist auf die in Artikel 8.5 genannten Verpflichtungen beschränkt.
9.2 Monday Merch übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Fehlern oder Auslassungen in den von Monday Merch erteilten Ratschlägen oder empfohlenen Gebrauchsanweisungen resultieren oder damit zusammenhängen. Darüber hinaus haftet Monday Merch nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, unabhängig vom Grund des Anspruchs. Dies umfasst unter anderem entgangenen Gewinn, Einsparungen, entgangene Gelegenheiten, Verlust des Firmenwerts, Strafen, Geldbußen oder Schäden durch Verzögerungen.
9.3 Monday Merch schließt zudem jegliche Haftung für Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Kennzeichnung oder Markierung auf Produktverpackungen aus.
9.4 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung von Monday Merch für Schäden aus, die auf vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit ihrer leitenden Angestellten beruhen, oder schränkt diese ein. Die Parteien erkennen an, dass die Haftung für vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit sowie jegliche Haftung, die nach zwingendem niederländischem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, nicht ausgeschlossen werden kann.
9.5 Der Käufer stellt Monday Merch von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Monday Merch gelieferten Waren frei.
9.6 Unbeschadet sonstiger Rechte von Monday Merch im Rahmen dieser Bedingungen beschränkt sich die einzige Haftung von Monday Merch im Falle eines Produktrückrufs auf die dem Käufer im Zusammenhang mit den zurückgerufenen Produkten entstandenen Bearbeitungskosten, begrenzt auf den gesetzlichen Höchstbetrag.
9.7 Sollte ein Haftungsfall eintreten, ist die Haftung von Monday Merch auf den für einen solchen Vertrag typischen Betrag und auf den Betrag begrenzt, der bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Eine solche Haftung ist außerdem auf den Betrag begrenzt, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und bei Fehlen einer (vollständigen) Zahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft ist die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags begrenzt, auf den sich die Haftung bezieht.
9.8 Der Vertragspartner versichert, dass er die Rechte zur Vervielfältigung und Reproduktion der übermittelten Daten besitzt. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle an Monday Merch übermittelten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner hat Monday Merch von allen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter gegen Monday Merch geltend gemacht werden, sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter durch die Ausführung eines Auftrags.
10. Rücktrittsrecht und Recht zur Kündigung oder Auflösung
10.1 Monday Merch behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner per E-Mail an eine ausstehende Zahlung erinnert wurde und dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist, oder wenn der Vertragspartner auch nach einer Mahnung durch Monday Merch keine Druckdaten zur Verfügung stellt oder wenn die zur Verfügung gestellten Druckdaten aus Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen bestehen oder diese enthalten oder generell rassistischer, sexistischer, fremdenfeindlicher oder ähnlicher Natur sind. Darüber hinaus dürfen die Druckdaten keine Rechte Dritter verletzen. In jedem Fall schuldet der Vertragspartner Monday Merch eine Entschädigung in Höhe von 30% des Bestellwerts, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder den Vertrag auflöst. Diese Gebühr stellt eine echte Vorabschätzung des Monday Merch entstandenen Schadens dar und schließt nicht aus, dass Monday Merch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend macht, sofern dieser nachweisbar ist.
10.2 Vertragspartnern, die Unternehmer sind, steht kein freiwilliges Rücktrittsrecht zu.
10.3 Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Waren, die Monday Merch für den Vertragspartner individuell angefertigt hat, d. h. für nicht vorgefertigte Waren oder für auf den Vertragspartner zugeschnittene Waren.
10.4 Vertragsparteien haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen. Diese Kündigung oder Auflösung ist jedoch an die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 55% des Betrags des ursprünglichen Kostenvoranschlags gebunden; hiervon ausgenommen sind Versand-, Lager- und Kundengebühren, sofern diese im ursprünglichen Kostenvoranschlag enthalten waren. Diese Stornogebühr wird zwischen den kommerziellen Parteien als angemessene Schätzung der Kosten und des entgangenen Gewinns vereinbart.
11. Lagerung von Waren
11.1 Monday Merch bietet die Langzeitlagerung als optionalen Lagerservice an. Die Waren können bis zu zwei (2) Wochen nach Abschluss der Produktion kostenlos gelagert werden („kostenlose Lagerzeit“). Wenn sich der Vertragspartner für den Kauf einer Langzeitlagerung entscheidet, kann Monday Merch die Waren für bis zu ein (1) Jahr gegen die auf seiner Website veröffentlichte oder anderweitig schriftlich vereinbarte Lagergebühr weiter lagern. Eine Lagerung über ein (1) Jahr hinaus wird nicht garantiert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.2 Mit Beginn der Langzeitlagerung gehen das Eigentum und das Risiko an den Waren auf den Vertragspartner über. Ab diesem Zeitpunkt lagert Monday Merch die Waren ausschließlich im Namen des Vertragspartners und auf dessen Risiko. Monday Merch haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der gelagerten Waren, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht.
11.3 Die Zahlung der Lagergebühren erfolgt ausschließlich für Platz und Handhabung und impliziert keine zusätzliche Verantwortung für die Waren durch Monday Merch.
11.4 Ungeachtet des Eigentumsübergangs gemäß Artikel 11.2 kann Monday Merch den Besitz an den Waren behalten und deren Herausgabe, Versand oder Lieferung aussetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen im Zusammenhang mit den Waren, einschließlich Lagergebühren und aller anderen im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge, vollständig bezahlt wurden. Eine solche Aussetzung stellt keinen Verstoß gegen den Vertrag dar.
11.5 Kunden können ihre gelagerten Waren nach Vorankündigung und unter Einhaltung der Unternehmensverfahren inspizieren, wobei Inspektionen nichts an der Risiko- oder Haftungsverteilung ändern.
12. Allgemeine Bestimmungen
a. Urheberrechte
Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den von Monday Merch gelieferten Waren (einschließlich Werbematerialien) sowie alle daraus entstehenden Werke das ausschließliche Eigentum von Monday Merch und/oder ihrer verbundenen Unternehmen sind. Der Käufer erwirbt keine Rechte oder damit verbundenen Goodwill an den Rechten des geistigen Eigentums von Monday Merch. „Rechte des geistigen Eigentums” von Monday Merch umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Marken, Handelsnamen, Logos, Designs, Symbole, Embleme, Abzeichen, Slogans, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Patente, Modelle, Zeichnungen, Know-how, Informationen und alle anderen kennzeichnenden Materialien—unabhängig davon, ob sie registrierbar oder anmeldefähig sind oder nicht—sowie alle sonstigen Rechte des geistigen Eigentums, die Monday Merch gehören.
Der Käufer wird keine Handlungen vornehmen oder zulassen, die die Rechte des geistigen Eigentums von Monday Merch beschädigen, gefährden oder negativ beeinträchtigen könnten, noch Dritten dabei helfen oder dies gestatten. Insbesondere wird der Käufer nicht: (i) die Rechte des geistigen Eigentums oder Identifikationskennzeichen auf den von Monday Merch gelieferten Waren verändern, entfernen oder abändern, (ii) die Rechte des geistigen Eigentums von Monday Merch in einer Weise nutzen, die deren Unterscheidungskraft oder Gültigkeit untergräbt, (iii) die Marken von Monday Merch im Zusammenhang mit von Monday Merch gelieferten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwenden, oder (iv) Marken oder Handelsnamen verwenden, die mit denen von Monday Merch identisch oder ihnen ähnlich sind und Verwechslungen oder Täuschungen verursachen könnten.
Der Käufer wird Monday Merch unverzüglich über jede tatsächliche oder zu erwartende Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums von Monday Merch informieren, die ihm zur Kenntnis gelangt.
b. Anwendbares Recht
Jede Streitigkeit, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, daraus entsteht oder damit in Verbindung steht, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Niederlande. Jede Vereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen, welches als das maßgebliche Recht dieser Vereinbarung gilt. Die Parteien bestätigen, dass die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ausgeschlossen ist.
c. Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst, und Englisch ist die maßgebliche Version im Falle von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten.
d. Änderungen oder Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Monday Merch behält sich das Recht vor, von diesen Geschäftsbedingungen oder jeglichem Vertrag abzuweichen. Solche Abweichungen bedürfen der Schriftform. Solche Abweichungen begründen keinen neuen Vertrag und sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie werden von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart.Solche Abweichungen gelten nur für die spezifische Vereinbarung, auf die sich die Abweichungen beziehen.
Erklärt der Käufer seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Vereinbarung mit Monday Merch für anwendbar oder verweist er auf diese, akzeptiert Monday Merch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, und es gelten vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Monday Merch.
Monday Merch behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Monday Merch wird mit den Preisangeboten einen Link zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitstellen. Die fortgesetzte Nutzung der Website von Monday Merch gilt als Annahme der neuen Bedingungen. Es liegt in der Verantwortung jeder Vertragspartei, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen.
e. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
f. Überschriften
Die Überschriften aller Abschnitte und Unterabschnitte sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung oder ihrer Anlagen, sondern gelten als lediglich zur Erleichterung der Bezugnahme verwendet und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Bedeutung dieser Vereinbarung oder einer ihrer Bestimmungen, es sei denn, eine solche Auslegung führt zu eindeutigen Schlussfolgerungen.
g. Nutzung des Dienstes
Monday Merch behält sich das Recht vor, einem oder mehreren Nutzern jederzeit und aus beliebigem Grund die Nutzung der Website zu sperren oder anderweitig zu verweigern.
h. Datenschutz
Monday Merch verarbeitet alle ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle vom Käufer bereitgestellten Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Abschlusses und der Durchführung der Vereinbarung sowie für die betrieblichen Bedürfnisse von Monday Merch verwendet. Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Monday Merch kann die personenbezogenen Daten einzelner Kontaktpersonen bei Vertragsparteien (wie Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Lieferdaten) ausschließlich für Zwecke der Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung, Versand und damit zusammenhängender geschäftlicher Kommunikation verarbeiten. Diese Verarbeitung beruht auf der Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung (Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die englische Version dieser Geschäftsbedingungen ist die einzige rechtsverbindliche Version; jede andere Sprachversion ist eine Übersetzung, und im Falle von Abweichungen hat die englische Version Vorrang.
Monday Merch B.V.
Schiedamsedijk 38
3011 ED ROTTERDAM
The Netherlands
E-mail: [email protected]
Handelskammer: 86827677
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL864101843B01
EORI: NL864101843
EORI GB: GB447723082000
Aktualisiert August 2026